Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachweisgesetz
In dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) ist der Mindestinhalt eines Arbeitsvertrages geregelt, der schriftlich niedergelegt werden muss. Gemäß § 2 Nachweisgesetz müssen unter anderem Namen und Anschriften der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit und Arbeitsort, Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Kündigungsfristen und noch einige weitere Aspekte in dem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden. Das Nachweisgesetz gilt gemäß § 1 für alle Arbeitnehmer, die nicht nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses wird durch die Vorschriften des Nachweisgesetzes allerdings nicht berührt. Bei Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages können sich jedoch aus anderen Gesetzen weitere Rechtsfolgen ergeben.
Zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Thema Nachweisgesetz und den rechtlichen Auswirkungen stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline im Rahmen einer telefonischen Beratung gerne zur Verfügung. Stand: 09.02.2010