Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachtarbeit
Nachtzeit ist die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.
Nachtarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die aufgrund der Arbeitzeitgestaltung regelmäßig wiederkehrend in Wechselschichtarbeit Nachtarbeit zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr erbringen, § 2 Abs. 3 bis 5 ArbZG. In Bäckereien und Konditoreien liegt die Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Weiteres hierzu erfahren Sie von den erfahrenen Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.04.2010
Steuerfreiheit für Nachtarbeit Nürnberg (D-AH) - In der Nacht sind doch nicht alle Katzen grau: Nicht jeder, der zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens arbeitet, darf automatisch den nächtlichen Verdienst dafür steuerfrei einkassieren. Obwohl eine solche ...weiter lesen