Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz enthält für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besondere Schutzvorschriften. Geschützt werden soll dabei vor allem die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz. Insbesondere ist ein Beschäftigungsverbot für die letzten 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt bei Normalgeburten geregelt, wobei das Beschäftigungsverbot nach der Geburt zwingend ist, und die werdende Mutter auf das Beschäftigungsverbot vor der Geburt auch verzichten kann. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten besteht sogar ein Beschäftigungsverbot von 12 Wochen nach der Geburt. Im Falle der Gefährdung von Leben und Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes, kann der behandelnde Arzt der werdenden Mutter ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist nach § 9 dieses Gesetzes verboten und im Falle des Ausspruchs mit der Kündigungsschutzklage angreifbar.
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