Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mutterschutzfristen
Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich das Beschäftigungsverbot auf 12 Wochen.
Während dieser Mutterschutzfrist erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Lohn weiter ausgezahlt. Daneben gibt es weitere Beschäftigungsverbote für werdende Mütter, wie z.B. das Heben von schweren Lasten oder das Arbeiten in keimbelasteter Umgebung (z.B. Arztpraxen) und für stillende Mütter den Anspruch auf Stillzeiten.
Hinsichtlich weiterer Regelungen zum Mutterschutz beraten Sie unsere Anwälte gerne kurzfristig per Telefon oder schriftlich per e-mail.
Stand: 28.09.2011