Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mutterschutz
Berufstätige Frauen genießen in der Schwangerschaft besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Es schützt darüber hinaus die Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz. Der Mutterschutz beginnt ab der Schwangerschaft bis vier Monate nach Entbindung bzw. mit Ablauf der Erziehungszeit. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz. Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin muss der Arbeitgeber die werdende Mutter von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit darf die Schwangere nur beschäftigt werden, wenn sie ausdrücklich zustimmt. Das Mutterschutzgesetz beinhaltet zudem zahlreiche Vorschriften, die die werdende Mutter privilegieren und der Arbeitgeber während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zu beachten hat.
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Stand: 03.02.2012
Schwangere darf trotz Diebstahls nicht entlassen werden Nürnberg (D-AH) - Ist eine Angestellte in anderen Umständen, muss der Chef schon mal über kleinere Verfehlungen der werdenden Mutter großzügig hinwegsehen können. Der gesetzlich verbriefte Mutterschutz hat auch dann Vorrang, ...weiter lesen