Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mittagspause
Der Bereich Arbeitsplatz steht in Zusammenhang mit vielen rechtlichen und steuerlichen Problemen. Interessant ist auch insbesondere das Thema Pausen.
Die Mittagspause ist einer Form der Ruhepause, in der der Arbeitnehmer von jeglicher Arbeitsleistung freigestellt ist. Näheres regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbzG). Nach § 4 ArbzG ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine halbstündige Ruhepause vorgeschrieben. Überschreitet die Arbeitszeit 9 Stunden, ist eine Pause von 45 Minuten zwingend. Die zeitliche Lage der Pause ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen kann aber nach § 7 ArbzG in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben abgewichen werden. Sofern sie aber nicht ausdrücklich vereinbart oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist, kann der Arbeitnehmer selbst bestimmen, wann er Pause machen möchte.
Sollten Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht haben, lassen Sie sich diese doch in einem kurzen Telefonat von einem unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kooperationsanwälte beantworten.
Richter darf der Verhandlung mit geschlossenen Augen folgen Nürnberg (D-AH) - Ein Nickerchen in Ehren ist zwar niemandem zu verwehren. Doch folgt ein beisitzender Richter der Gerichtsverhandlung nur noch mit geschlossenen Augen und nickt sein Kopf dabei immer wieder mal weg, müsste ...weiter lesen
Autoreparatur auf dem Weg zur Arbeit Nürnberg (D-AH) - Wer mit seinem privaten Pkw auf der Fahrt zur Arbeit liegenbleibt und sich beim Versuch der Pannenbehebung verletzt, muss den gesundheitlichen Schaden als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Das hat das Bundessozialgericht ...weiter lesen