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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet die Gewährung von Entscheidungsbefugnissen für diejenigen, die zwar von den Ergebnissen der Entscheidungen betroffen sind, aufgrund formaler Rechts- oder Besitzverhältnisse aber zunächst keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess haben. Häufig bezieht sich Mitbestimmung auf die Einflussmöglichkeiten von Arbeitnehmern auf (im weitesten Sinne) wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers.
 
Gegenstand der unternehmerischen Mitbestimmung sind alle unternehmerischen Entscheidungen. Hier stehen die Partizipationsrechte des Faktors Arbeit im Vordergrund. In Deutschland unterliegen Unternehmen grundsätzlich der unternehmerischen Mitbestimmung, wenn sie als Juristische Person geführt werden und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Hier greifen die Mitbestimmungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetz. Werden mehr als 2000 Mitarbeiter beschäftigt, gelten weiterreichende Mitbestimmungsregelungen des Mitbestimmungsgesetz (MitBestG).
 
Die gravierensten Mitbestimmungsregelungen sind im Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG) enthalten. Es gilt für Montanbetrieb (Bergbau, Eisen, Stahl) die mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen.
 
In Unternehmen mit einer Belegschaft von fünf oder mehr Angestellten werden den Arbeitnehmern durch das Betriebsverfassungsgesetz bestimmte Mitbestimmungsrechte garantiert. Diese beziehen sich vor allem auf personelle und geschäftliche Belange des Betriebs. Abhängig von der jeweiligen Angelegenheit kann so beispielsweise ein Mitentscheidungsrecht, ein Informationsrecht oder nur ein Recht auf Anhörung bestehen. Die Mitbestimmungsrechte werden vom Betriebsrat ausgeübt. Dieser wird von den Angestellten des Unternehmens gewählt. So ist etwa in Betrieben mit Betriebsrat vor dem Ausspruch einer Kündigung der Betriebsrat anzuhören, § 102 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).
 
Konkrete Fragen zu Ihrem Einzellfalls hinsichtlich des Mitbestimmungsrechts beantworten Ihnen unsere Experten aus dem Arbeits- bzw. Gesellschaftsrecht.
Stand: 29.03.2010

   
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