Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mindestlohn
Mindestgehalt oder auch Mindestlohn ist ein Begriff aus dem Arbeitrecht. Damit bezeichnet man den Lohn, den ein Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung mindestens erhalten muss.
In Deutschland gibt es, obwohl dies immer wieder von vielen gefordert wird, keinen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn.
Lediglich einige, meist allgemeinverbindliche, Tarifverträge sehen für bestimmte Branchen Mindestlöhne vor. Dies hat für die Vertragsparteien, insbesondere die Arbeitgeberseite, die Bedeutung, dass die tarifvertraglichen Regelungen über den Mindestlohn strikt einzuhalten sind. Auch bei unwidersprochenen Unterschreitungen ist es daher grundsätzlich für den Arbeitnehmer legitim, im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen Nachzahlungen zu fordern.
Aktuell gelten in Deutschland Mindestlöhne in vier Baubranchen (Bauhauptgewerbe, Maler- und Lackierergewerbe, Elektrohandwerk, Dachdecker), für die Abfallwirtschaft, für Bergbauspezialarbeiten, der Gebäudereinigung sowie bei Wäschereidienstleistungen. Die Bruttolohnspanne bewegt sich dabei zwischen 6,50 Euro und 12,90 Euro pro Stunde.
In den meisten Staaten der Europäischen Union sieht es hier anders aus. So gilt z.B. in Frankreich ein flächendeckender gesetzlicher Mindestbruttolohn von 8,86 Euro pro Stunde. In Spanien sind es dagegen lediglich 3,84 Euro pro Stunde. Wie man sieht, ist die Spanne der Mindestlöhne in den einzelnen Ländern noch sehr groß.
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Stand: 16.08.2010