Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lohnzahlung
Lohn ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses für geleistete Arbeit vom Arbeitgeber erhält (Bruttolohn). Nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge verbleibt der Nettolohn.
Bei der Entlohnung darf ein Arbeitnehmer wegen seines Geschlechts nicht benachteiligt werden. Besteht ein Betriebsrat, so hat er ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.
Fragen ergeben sich häufig bezüglich der Lohnfortzahlung, bezüglich der (häufig nicht vertraglich geregelten) Überstundenvergütung sowie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Zahlung/Rückzahlung von Weihnachtsgeld? Anspruch auf das 13. Gehalt? Urlaubsentgelt?). Aber auch Fragen zu alternativen - steuerfreien und/oder sozialversicherungsfreien - Lohnbausteinen, die für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber interessant sind, sind oft Thema unserer Beratung.
Meist lassen sich diese Fragen im Rahmen eines kurzen Telefonates mit unseren Anwälten klären.
Stand: 16.11.2010
Unbeteiligte Leiharbeiter haben nicht für einen Streik zu büßen Nürnberg (D-AH) - Leiharbeitern steht auch dann die volle Arbeitsvergütung durch ihren Verleiher zu, wenn die Firma, der sie zur Verfügung gestellt wurden, bestreikt wird. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, nach denen die ...weiter lesen