Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lohnsteuerkarte Die Lohnsteuerkarte wird für Arbeitnehmer zur Vorlage beim Arbeitgeber von der Gemeinde ausgestellt, in dem ein Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Lohnsteuerkarte enthält Daten, wie z.B. die Lohnsteuerklasse, die Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit, eventuelle Freibeträge, die der Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer benötigt. Die Steuerklassen sollen dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuervorauszahlung ermöglichen, die möglichst nahe an der endgültigen Veranlagung liegt. Die Lohnsteuerkarte in Papierform wurde voraussichtlich letztmalig Ende 2009 verschickt. Diese soll für die Jahre 2010 und 2011 gelten. Danach soll die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches papierloses Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt werden, das sogenannte ELSTAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale). Der Arbeitnehmer muss dann in Zukunft bei Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses nur seine Steuer-Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilen, woraufhin der Arbeitgeber die Daten beim Bundesamt für Steuern abrufen und in den Betrieb übernehmen kann.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 08.02.2012
|
|