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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen (§ 3) und in welcher Höhe (§ 4) das Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Strittig ist dabei häufig, wie das maßgebliche Arbeitsentgelt zu berechnet ist. In § 4 Abs. 1a ist zum Beispiel geregelt, dass Überstunden und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht eingerechnet werden.

Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht erst jüngst entschieden, dass Überstunden dann einzubeziehen sind, wenn sie regelmäßig geleistet werden und somit Grundlage der durchschnittlichen Arbeitsleistung sind, die abzugelten ist (BAG v. 09.07.03 / Az 5 AZR 610/01). Schon hieran kann man erkennen, wie kompliziert die Berechnung im Einzelfall sein kann. Insbesondere stellt sich auch nach obiger Entscheidung z. B. noch die Frage, wann Überstunden "regelmäßig geleistet" werden.
Ein weiteres häufiges Problem in der Beratung ist die Frage, wann "dieselbe" Krankheit im Sinne von § 3 vorliegt und welche Folgen das für den Entgeltfortzahlungsanspruch hat.

Wählen Sie bei Fragen zu diesem Thema oben genannte Spezialrufnummer, ein mit dieser Problematik vertrauter Anwalt wird Ihnen bei Ihren Fragen weiter helfen.
Stand: 21.10.2011

   
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