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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Löhne

Der Lohn ist die Leistung, in der Regel ein Geldbetrag, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Lohn bzw. Gehalt wird dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine geleistete Arbeit gezahlt. Der Lohn unterliegt, im Gegensatz zum Gehalt, monatlichen Schwankungen, da die Grundlage für die Lohnberechnung ein feststehender Stundenlohn ist. Abhängig von der jeweiligen Stundenzahl pro Monat ergibt sich daraus der Monatslohn. Arbeiter beziehen üblicherweise Lohn, Angestellte zumeist ein Gehalt.
Der Auszahlungsbetrag ergibt sich grundsätzlich aus dem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt, vermindert um Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsabgaben sowie unter Berücksichtigung der Nettobezüge und Nettoabzüge. Der Arbeitgeber ist zur Vornahme dieser Abzüge verpflichtet. Der Arbeitgeber is verpflichtet für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Darin sind die Löhne und Gehälter sowie die Abzüge aufzulisten. Die Zahlung erfolgt bar oder üblicherweise bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers. Zahlungszeit, Zahlungsort und die Art und Weise der Zahlung des Lohnes bzw. Gehaltes richten sich nach den geltenden Tarifverträgen oder den getroffenen Vereinbarungen entsprechend den geschlossenen Arbeitsverträgen. In den meisten Fällen wird der Lohn monatlich ausgezahlt.

Für weitere Fragen zum Thema "Lohn" stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Direktwahl 0900-1 875 000-12 mit kompetenten Rechtsauskünften zur Seite.
Stand: 01.02.2010

   
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