Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Leitende Angestellte
Der leitende Angestellte ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz. Gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ist ein leitender Angestellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, Generalvollmacht oder Prokura besitzt und regelmäßig solche Aufgaben wahrnimmt, die für die Entwicklung und den Bestand des Unternehmens von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt.
Für leitende Angestellte gelten das BetrVG und das Arbeitszeitgesetz nicht, das Kündigungsschutzgesetz ist nur eingeschränkt anwendbar. Dafür haben leitende Angestellte gem. § 15 Mitbestimmungsgesetz einen Anspruch auf einen Sitz als Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Der Begriff findet sich ebenfalls mit vergleichbarer Bedeutung in § 14 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz.
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Stand: 19.02.2010