Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebenslauf
Der Lebenslauf einer Person umfasst die Auflistung aller Daten hinsichtlich der schulischen und der darauf folgenden beruflichen Entwicklung bzw. Laufbahn. Der Lebenslauf wird dabei meist in tabellarischer Form verfasst. Die Verfassung eines Lebenslaufs ist vor allem im Hinblick auf die Bewerbung um einen Arbeitsplatz zwingend. Je ausführlicher der Lebenslauf verfasst wird, desto konkreter kann von dem potentiellen Arbeitgeber beurteilt werden, ob der Verfasser für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Für einen Arbeitgeber ist beim Lebenslauf eines Bewerbers von ausschlaggebender Bedeutung, dass er keine Lücken enthält, also Zeiteräume nicht aufgelistet sind bzw. übersprungen werden. Ein Lebenslauf ohne derartige Lücken ist daher angesichts der derzeit herrschenden Arbeitsmarktsituation wichtiger denn je.
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