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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine strukturell oder konjunkturell bedingte zeitlich begrenzte Form verminderter Beschäftigung im Betrieb. Zweck der Kurzarbeit ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen trotz fehlender Kapazitätsauslastung infolge Auftragsmangels. Soll mit der Einführung von Kurzarbeit eine Lohnkürzung einhergehen, und bestehen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen für diesen Fall, so muss entweder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, oder eine entsprechende Vereinbarung mit den Arbeitnehmern getroffen werden oder eine Änderungskündigung erfolgen. Bei dem Arbeitsamt angezeigter Kurzarbeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kurzarbeitentgelt.
Die Bedingungen für Kurzarbeit ergeben sich aus den §§ 169 ff. SGB III. Das Kurzarbeitergeld wird jedoch längstens für sechs Monate gezahlt. Das Kurzarbeitergeld beträgt entweder 60 oder 67% der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne, wenn Sie zu den Problematiken in Bezug auf Kurzarbeit Fragen haben.
Stand: 26.08.2011

   
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