Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsschutzprozess
Im Kündigungsschutzprozess geht es um die Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine vorangegangene Kündigung aufgelöst wurde und es somit über den Kündigungstermin hinaus fortbesteht. Vom Gericht wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht. Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung nur, wenn sie durch dringende betriebliche, verhaltensbedingte oder personenbedingten Erfordernisse bedingt ist. Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage ist jedoch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Dabei kommt es insbesondere auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen an. Informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, aber auch wenn Sie eine solche aussprechen möchten. Es geht um die rechtzeitige Wahrung Ihrer Rechte und darum Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden. Unsere arbeitsrechtlich erfahrenen Anwälte beraten Sie rechtssicher!
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Direktwahl 0900-1 875 000-12 mit kompetenten Auskünften zur Seite.