Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Kündigungsschutzklage

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Kündigungsschutzklage
(Arbeitsrecht)
0900-1 875 006-362
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsschutzklage

Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wenden, auf das das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann muss er sich binnen einer Frist von drei Wochen seit Zugang der Kündigung an das Arbeitsgericht wenden und Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde, sondern unverändert fortbesteht, § 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz). Der Arbeitnehmer muss in der Klage alle Unwirksamkeitsgründe geltend machen.
Grundsätzlich gilt; die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf das das Kündigungschutzgesetz anwendbar ist, ist lediglich schwebend unwirksam. Zunächst löst die Kündigung das Arbeitsverhältnis und wird gemäß § 7 KSchG wirksam, wenn der Arbeitnehmer die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ungenutzt verstreichen läßt. Der Arbeitnehmer klagt sich also wieder in den Betrieb zurück. Die Klage muss sich gegen den Arbeitgeber richten; mithin den Vertragspartner aus dem Arbeitsvertrag. Nur die Klage gegen den richtigen Arbeitgeber wahrt auch die Frist des § 4 KschG. Eine Verlängerung der Klagefrist ist nicht möglich.

Die Kündigungsschutzklage ist nach § 2 Abs 1 Ziff 3 b ArbGG (Arbeitsgerichtsbarkeitsgesetz) beim Arbeitsgericht zu erheben. Die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit ist sogar schon gegeben, wenn sich der Kläger gegen die ordentliche Kündigung des Rechtsverhältnisses wendet, das er selbst für ein Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber etwa für eine freie Mitarbeit oder eine selbständige Tätigkeit hält. Die Rechtsbehauptung des Klägers genügt. Die Klage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Im Regelfall ist sie am Ort der Niederlassung/Wohnsitz des Arbeitgebers zu erheben, auch Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Direktwahl 0900-1 875 000-12 mit kompetenten Auskünften zur Seite.
Stand: 01.02.2010

   
Interessante Beiträge zum Thema Kündigungsschutzklage

Keine Gnade bei verspäteter Klage
Nürnberg (D-AH) - Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - diese lockere Einstellung kommt zumindest vor deutschen Arbeitsgerichten nicht gut an. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, ...weiter lesen

Frauenhaus wechselt Betreiber - langjährige Mitarbeiterin gekündigt
Nürnberg (D-AH) - Keine Frau gleicht der anderen, und nicht anders verhält es sich auch mit den Frauenhäusern. Wechselt der Betreiber einer solchen Institution und werden in einer neu konzipierten Einrichtung nunmehr Leistungen ...weiter lesen

Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Kündigungsschutzklage

Meiner Tochter wurde wegen angeblicher Geldunterschlagung in ihrer Tätigkeit als Augenoptikmeisterin fristlos gekündigt
Frage: Meiner Tochter wurde wegen angeblicher Geldunterschlagung in ihrer Tätigkeit als Augenoptikmeisterin fristlos gekündigt. Der angeblich unterschlagene Geldbetrag in Höhe von ca. 1.000,- ...
Antwort: Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass der schriftlich per Einschreiben an den Arbeitgeber gerichtete Widerspruch nicht ausreichend ist. Sofern Sie gegen die Kündigung vorgehe ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Insolvenzrecht Freie Mitarbeit Arbeitsvertrag Zuständigkeit 
Ordentliche Kündigung Vertragspartner Tarifrecht schwebend unwirksam 
Arbeitsrecht Anwälte Anwaltshotline Arbeitnehmer Klagefrist 
Arbeitsverhältnis Gerichtsstand KSchG Arbeitgeber Arbeitsgericht 
Zugang unwirksam Klage Kündigungsschutzgesetz Frist Kündigung 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Kai Steinle
Rechtsanwältin
Mandy Riedel
Rechtsanwältin
Mandy Turowski
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum