Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsschreiben
Das Kündigungsschreiben ist die notwendige schriftliche Fixierung der eigentlichen Kündigungserklärung. Kündigungsschreiben betreffen sämtliche Vertragsverhältnisse des bürgerlichen Rechts. Wichtig ist hierbei dass dabei unzweifelhaft der Wille erkennbar wird, das Vertragsverhältnis beenden zu wollen.
Sowohl der Arbeitgeber/Arbeitnehmer oder auch Vermieter/Mieter haben im Fall der Kündigung dafür zu sorgen, dass das Kündigungsschreiben der anderen Partei zugeht, denn sonst wird die Willenserklärung nicht wirksam und damit das Rechtsverhältnis nicht beendet.
Selbst wenn vom Gesetz her keine schriftliche Kündigung erforderlich ist, sollte dies dennoch geschehen, da es aus Beweisgründen zu empfehlen ist.
Ist Ihnen die Kündigung mündlich ausgesprochen worden und wissen Sie jetzt nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Haben Sie ein Kündigungsschreiben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten? Haben Sie sonstige Fragen zu einem Kündigungsschreiben, z.B. zur Formulierung? Unsere Anwälte der Fachbereiche Zivilrecht,Arbeitsrecht und Mietrecht können Ihnen sicher in einem kurzen Gespräch helfen! Stand: 14.06.2010
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