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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsrecht

Dauerschuldverhältnisse können entweder befristet sein, d.h. sie enden automatisch mit Zeitablauf, oder sie sind auf unbestimmte Dauer geschlossen worden. Dann werden Sie in der Regel durch eine Kündigung beendet. Zu unterscheiden ist die ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ein Schuldverhältnis (z.B. Mietvertrag) kann ordentlich gekündigt (beendet) werden, wenn die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. In der Regel ist dabei ein Kündigungsfrist einzuhalten. Ein zeitlich befristeter Vertrag kann vor Ablauf der vereinbarten Dauer nicht ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist jedoch immer möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes z.B. bei gravierender Pflichtverletzung durch einen der Vertragspartner.

Allerdings wird hier regelmäßig eine vorherige Abmahnung erforderlich sein, insbesondere im Arbeitsrecht rechtfertigt nicht gleich jeder Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 17.11.2011

   

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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Kündigungsrecht

Gibt es bei einem vierjährigen Kündigungsausschluss die Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen?
Frage: Kündigung des Mietverhältnisses (4 Jahre Kündigungsausschluss) vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag möglich? ...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem 4jährigen Kündigungsausschluss Stellung: Dabei möchte ich zunächst darauf hinzuweisen ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Schuldverhältnis Befristeter Vertrag Kündigung gekündigt 
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Pflichtverletzung fristlose Kündigung 
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