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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsfrist

Bis auf wenige Ausnahmen können die meisten auf Dauer ausgelegten Verträge, die auch als Dauerschuldverhältnisse bezeichnet werden, gekündigt werden. Dabei ist regelmäßig eine gesetzliche oder vertragliche Frist gesetzt. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, und der außerordentlichen oder auch fristlos genannten Kündigung. Ihren Schwerpunkt haben Kündigungsfristen im Arbeits- oder Mietrecht, da hier eine Verletzung der Kündigungsfrist zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung führt. Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sieht das Gesetz bspw. für die ordentliche Kündigung eine allgemeine Kündigungsfrist für den Mieter von 3 Monaten vor.

Finden sich in einem Mietvertrag längere Kündigungsfristen für den Mieter, sind diese unwirksam, es sei denn, der Mieter hat sich hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt. Für den Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen je nach Dauer des Mietverhältnisses, mindestens jedoch ebenfalls 3 Monate.

Im Arbeitsrecht richten sich die Kündigungsfristen grundsätzlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, auf die im Arbeitsvertrag meist Bezug genommen wird. Häufig hören wir Fragen von Arbeitnehmern, ob und mit welchen Kündigungsfristen, Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden kann. Dies hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Bitte halten Sie für ein Telefonat Ihren Arbeitsvertrag bereit.
Stand: 01.02.2012

   
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