Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigung Arbeitsrecht
Das Themen Kündigung und Kündigungsschutz sind wichtige Kernbereiche des Arbeitsrechts und machen einen gewichtigen Teil der täglich bei uns eingehenden Anfragen aus.
Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung des Arbeitsvertrags. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass das Vertragsverhältnis für die Zukunft beendet wird. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen Kündigung, bei der meist keine Fristen zu berücksichtigen sind. Dabei sind im Arbeitsrecht viele individuelle Punkte zu beachten, sei es die Sozialauswahl oder eben die unterschiedlichen Fristen.
Dabei ist gerade hier jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge, Kündigungsschreiben oder Schriftverkehr bereit. Stand: 05.08.2011