Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Küdigungsgrund
Um ein Dauerschuldverhältnis einseitig zu beenden bedarf es einer Kündigung. Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige und bedingungsfeindliche Willenserklärung, die auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses gerichtet ist und häufig der Schriftform bedarf. Jedoch gibt es bei zahlreichen Vertragstypen Schutzgesetze, die eine Einschränkung der freien Kündbarkeit von Verträgen mit sich bringen.
Diese sind beispielsweise im Arbeitsrecht oder auch im Mietrecht anzutreffen. Der Gesetzgeber lässt die Kündigung des Vertrags durch eine Partei nur unter ganz bestimmten Gründen zu. Häufiger Kündigungsgrund im Mietrecht dürfte der Eigenbedarf des Vermieters sein.
Im Arbeitsrecht beschäftigt sich das Kündigungsschutzgesetz mit der Kündbarkeit von Arbeitnehmern. Hier sind ebenfalls Kündigungsgründe normiert, die den Arbeitgeber in seiner Kündigungsfreiheit einschränken. Ein bekannter Kündigungsgrund ist beispielsweise die Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse, auch betriebsbedingte Kündigung genannt.
In den meisten Fällen wird durch das Erfordernis eines Kündigungsgrundes der schwächere Vertragspartner geschützt.
Sollten Sie eine Kündigung aussprechen wollen oder Ihnen gekündigt worden sein, klären Sie Ihre Rechte und Pflichten, um Fehler zu vermeiden und Sie in die bestmögliche Situation zu bringen. Unsere Expertinnen und Experten aus dem Zivil-, Miet- und Arbeitsrecht beraten Sie gerne! Halten Sie vorsorglich alle vorliegenden Vertragsunterlagen bereit. Stand: 24.08.2011