Voraussetzung für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist, das dass Unternehmen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so genannte Kleinbetriebsklausel, § 23 KSchG. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen (§1 KschG).
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