Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankheit
Krankheit ist im Arbeitsrecht nach der Definition der Arbeitsgerichte ein "regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der eine Heilbehandlung erforderlich macht". Die Krankheit führt zur Annahme einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer entweder außer Stande ist, seine Arbeit auszuführen oder wenn er sie nur unter dem Risiko verrichten kann, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Arbeitsunfähigkeit liegt also vor, wenn der Mitarbeiter wegen seiner Krankheit die Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Die Arbeitsunfähigkeit muss dabei alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Krankheit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, ohne schuldhaftes Zögern, meist also in den ersten Betriebsstunden.
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen, vgl. § 3 Abs.1 S.1 EntgeltfortzahlungsG. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit vier Wochen ununterbrochen besteht gemäß § 3 Abs. 3 EntgeldfortzahlungsG.
Im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes besteht für den Arbeitgeber zudem, dem Arbeitnehmer wegen fortdauernder Krankheit ordentlich eine personenbedingte Kündigung auszusprechen. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr hoch angesetzt.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Krankheit im Arbeitsrecht auftreten können. Halten Sie bitte wenn möglich einschlägige Unterlagen für mögliche Rückfragen bereit. Stand: 09.11.2011
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