Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankengeld
Krankengeld ist die Leistung der Krankenversicherung, welches während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers erbracht wird. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und zwar nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Anspruch besteht - wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt - höchstens für 78 Wochen.
Neben der eigenen Erkrankung des Arbeitnehmers kommt ein Anspruch auf Krankengeld auch in Betracht, wenn das eigene Kind krank wird und notwendigerweise gepflegt werden muss.
In der Praxis kommt es hier immer wieder zu Problemen mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, der bei einer länger andauernden Krankheit (auch bei der Pflege eines kranken Kindes) nicht daran gehindert ist, eine Kündigung auszusprechen.
Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, sollten Sie Fragen zum Thema Krankengeld haben.
Stand: 16.11.2010
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