Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Konkurrenztätigkeit
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Unbeachtlich ist, ob er diese selbstständig oder bei einem anderen Arbeitgeber ausübt. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seinen Arbeitgeber über die Tätigkeit zu informieren. Im allgemeinen muss der Arbeitgeber seine Zustimmung erteilen. Es bestehen Einschränkungen, wenn die Interessen des Arbeitgebers betroffen sind. Dabei handelt es sich meist um wettbewerbsrechtliche Gründe. Ein Nachteil darf für den Arbeitgeber nicht entstehen. Dies tritt dann häufig auf, wenn der Arbeitnehmer im gleichen Handelszweig tätig wird. Somit hat der Arbeitnehmer die Pflicht jegliche Art der Konkurrenztätigkeit zu unterlassen. Bei Fragen rund um Konkurrenztätigkeiten können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihren Arbeitsvertrag vorliegen haben.
Stand: 16.11.2010