Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kleidergeld
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) kann durch laufende und einmalige Leistungen gewährt werden. Einmalige Leistungen werden unter anderem zur Beschaffung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen geleistet (Kleidergeld).
Das Kleidergeld wird mittlerweile häufig über Kleiderpauschalen gewährt. Ob das Kleidergeld ausreichend ist, entscheidet sich danach, welche Kleidungsstücke und wie viele als notwendig angesehen werden und welche Preise und Tragezeiten Ihnen zugestanden werden. Auf jeden Fall besteht ein Anspruch auf eine Grundausstattung. Was zur Grundausstattung gehört ergibt sich aus bestimmten - teilweise sehr veralteten - Tabellen. In diesen sind, neben dem jeweiligen Kleidungsstück, das einer bestimmten Person (Säuglinge, Frauen, Männer, Schwangere, etc.) zusteht, der Anschaffungspreis und die Tragezeit festgesetzt. Letztere legt fest, wie lange ein bestimmtes Kleidungsstück halten soll. Die Höhe des Kleidergeldes schwankt von Kommune zu Kommune und auch das den Kommunen eingeräumte Ermessen wird sehr unterschiedlich gebraucht.
Haben Sie Probleme bei der Antragstellung oder Durchsetzung eines Kleidergeldanspruches, so wenden Sie sich an die Experten der Deutschen Anwaltshotline. Diese können Ihnen sagen, was Ihnen nach den Tabellen zusteht und Ihnen unter Umständen ein passendes Urteil an die Hand geben. Unsere Rechtsanwälte erreichen Sie direkt unter der oben stehenden Telefonnummer.