Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema kein Lohn
Hin und wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn erhalten, obwohl sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben. In einem solchen Falle bietet sich eine anwaltliche Beratung an, denn zu den Hauptleistungspflichten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, gehört für den Arbeitgeber nach § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Gewährung der vereinbarten Vergütung. Erhält ein Arbeitnehmer für seine geleisteten Dienste keinen Lohn, so ist häufig zu befürchten, dass der Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hat, die unter Umständen auch gerichtliche Schritte erfordern, um die Ansprüche des Arbeitnehmers festzustellen und zu sichern. Wenn Löhne ohne ersichtlichen Grund nicht bezahlt werden, können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung der Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung den Arbeitsvertrag vorliegen haben. Stand: 01.02.2010