Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Interessenausgleich
Ein arbeitsrechtlicher Interessenausgleich im eigentlichen Sinn ist die Herbeiführung einer Einigung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat bei einer Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 112 BetrVG). Das können z.B. Rationalisierungen, Betriebseinschränkungen oder Betriebsstillegungen sein. Eine Regelung in einem Interessenausgleich kann z. B. die Vereinbarung der Zahlung einer Abfindung sein, um die wirtschaftlichen Folgen einer betriebsbedingten Kündigung abzumildern. Auch kann eine Namensliste mit den Namen der zu kündigenden Mitarbeiter vereinbart werden.
Daneben gibt es selbstverständlich eine Vielzahl von Interessenausgleichen in ganz verschiedenen Fällen, zum Beispiel im Rahmen einer Kündigung oder der Auszahlung von Urlaubsansprüchen.
Zu allen Bereichen berät Sie gern ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline meist in wenigen Minuten. Bei komplexeren Sachverhalten gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem speziellen Fall.
Stand: 17.08.2011
Durchwahl zum Thema Interessenausgleich (Arbeitsrecht)