Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausmeistervertrag
Ein Hausmeistervertrag ist in der Regel ein sogenannter gekoppelter Vertrag. Im Vertrag werden die Hausmeistertätigkeiten sowie das Mietverhältnis geregelt. Regelmäßig wird vereinbart, dass der Hausmeister für die Zeit seiner Beschäftigung eine Wohnung benutzen kann, und die anfallende Miete auf den Lohn angerechnet wird.
Bei Beendigung der Hausmeistertätigkeit, kann der Vermieter unter Beachtung der gesetzlichen Fristen die Wohnung kündigen. Eine zum Nachteil des Hausmeisters abweichende Vereinbarung zu den Kündigungsfristen ist unwirksam.
Nach dem Gesetz ist die Kündigung in der Regel spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats zulässig, wenn die Wohnung für einen anderen Hausmeister benötigt wird.
Rechte und Pflichten des Hausmeisters im Hinblick auf die Hausmeistertätigkeit ergeben sich aus dem Hausmeistervertrag. In diesem ist geregelt, welche Aufgaben in welchen Turnus zu erledigen sind und welche Vergütung der Hausmeister hierfür erhält.
Für weiterführende Fragen im Hinblick auf die Ausgestaltung eines Hausmeistervertrages, den Kündigungsfristen, etc. stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.