Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Haushaltshilfe

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Haushaltshilfe
(Arbeitsrecht; Steuerrecht)
0900-1 875 005-307
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Arbeitsrecht
0900-1 875 005-308
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Steuerrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haushaltshilfe

Als Haushaltshilfen werden Arbeitnehmer bezeichnet, die in Privathaushalten beschäftigt sind, um vor allem die im Haushalt anfallenden Arbeiten zu erledigen. Sie erbringen somit in einem fremden Haushalt Hilfsarbeiten, die sonst auch als Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung betrachtet werden. In Deutschland wird die Haushaltshilfe als Sozialleistung unter bestimmten Voraussetzungen von den Trägern der Sozialversicherung und den Sozialhilfeträgern übernommen. Haushaltshilfe kann hierbei in verschiedenen Formen erbracht werden. Die Haushaltshilfe kann zum einen durch spezielle Angestellte der Krankenkasse von Mitarbeitern von Institutionen, mit denen die Krankenkasse entsprechende Verträge geschlossen hat, erbracht werden. Ist dies nicht möglich, so können stattdessen in angemessenen Umfang die Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft erstattet werden.

Für Rückfragen zum Thema "Haushaltshilfe" stehen Ihnen die spezialisierten Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Stand: 18.01.2010
Durchwahl zum Thema Haushaltshilfe (Arbeitsrecht)0900-1 875 005-307
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Haushaltshilfe (Steuerrecht)0900-1 875 005-308
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Verträge Steuerrecht Verfügung Angestellte Insolvenzrecht 
Sozialleistung Arbeitnehmer Nullinsolvenz Arbeitsrecht 
Konkursanmeldungen Sozialversicherung Konkursanmeldung Rechtsanwälte 
Anwaltshotline Konkursausfallgeld 
Zum Thema Haushaltshilfe passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung

Frage: Meine Mutter ist pflegebedürftig der Stufe I und erhält ein Pflegegeld von 215 EUR pro Monat, da sie von mir zu Hause gepflegt wird. Zur Unterstützung habe ich im Mini-Job-Verfahren eine Haushaltshilf...
Antwort: Sehr geehrter Mandant, die Ermittlung des Einkommens im Rahmen des Sozialhilferechts ist in den §§ 82 und 85 SGB XII detailiert geregelt. Insbesondere ist auch geregelt, welche Kosten von dem anzusetzendem Einkommen abgezogen werden können. Das Ihrer Mutter ausgezahlte Pflegegeld der Pflegeversicherun ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: Meine Mutter ist pflegebedürftig der Stufe I und erhält ein Pflegegeld von 215 EUR pro Monat, da sie von mir zu Hause gepflegt wird. Zur Unterstützung habe ich im Mini-Job-Verfahren eine Haushaltshilfe eingestellt (Haushaltsscheckverfahren). Auch hat sie eine Tochter, die geistig behindert ist (100%). Meine Mutter hat ein Einkommen von 1.305,04 € und muss aufgrund der Düsseldorfer Tabelle, lfde. Nummer 5,49 € pro Monat Unterhalt für ihre Tochter zahlen, da ihr Einkommen um 205,04 € über der Grenze von 1.100 € der Düsseldorfer Tabelle liegt. Der Betrag von 49 € wird von mir gezahlt, da meine Mutter bedingt durch ihre Krankheiten bei Beschaffung von Medikamenten in Vorlage treten muss, was oftmals dazu führt, dass sie monatlich nur noch einen geringen Betrag übrigbehält, bis die Krankenkasse den Medikamentenbetrag erstattet.

Meine Frage ist nun:
Die Kosten für die Haushaltshilfe und eine Pauschale von 50 € für notwendige Beschaffungen (Fahrten zur Apotheke, Arzt etc.) soll mir meine Mutter ersetzen, insgesamt ca. 250 € pro Monat. Wird das Pflegegeld angerechnet auf das Einkommen meiner Mutter und kann ich die mir entstehenden Kosten meiner Mutter in Rechnung stellen, so dass sie vom Sozialamt der Kreisverwaltung anerkannt werden?
Kann ich die Kosten von 49 € pro Monat als Unterstützung für meine Mutter geltend machen?

Antwort: Sehr geehrter Mandant,

die Ermittlung des Einkommens im Rahmen des Sozialhilferechts ist in den §§ 82 und 85 SGB XII detailiert geregelt. Insbesondere ist auch geregelt, welche Kosten von dem anzusetzendem Einkommen abgezogen werden können.

Das Ihrer Mutter ausgezahlte Pflegegeld der Pflegeversicherung wird nicht zum Einkommen gezählt. Sie kann über dieses Geld frei verfügen.

Auf der anderen Seite können Kosten für die eigene Pflege nicht vom Einkommen abgezogen werden. Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld ist vorangig für die Pflege einzusetzen. Damit ergibt sich aus der Beschäftigung der Pflegeperson und die damit verbundenen Kosten von 250 € nicht die Möglichkeit diesen Betrag vom anzusetzenden Einkommen der Mutter abzuziehen.

Sie können und sollten diesen Betrag allerdings trotzdem Ihrer Mutter in Rechnung stellen und auch auf die regelmäßige Überweisung achten. Falls Ihre Mutter später ein schwerer Pflegefall werden sollte, wird sie z.B. bei einer Heimunterbringung weitergehende Unterstützung des Sozialamtes nur erhalten, wenn Sie nicht über Vermögen verfügt. Es besteht durch eine geregelte Pflegevereinbarung so noch die Möglichkeit, Vermögen der Mutter legal in die nächste Generation zu übertragen. Ein Ansparen wäre im Falle einer späteren Heimunterbringung ein Sparen zugunsten des Sozialhilfeträgers.

Leistungen, die für bedürftige Verwandte erbracht werden, können dem Grunde nach steuerlich als "besondere Lasten" geltend gemacht werden. Dabe ist das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht zwingend notwendig; es reicht auch eine sittliche Verpflichtung z.B. zwischen Geschwistern. Dazu ist aber in jedem Fall erforderlich, dass die Leistung auch zugunsten des Bedürftigen erbracht wird. Ihre Mutter ist nicht bedürftig, da sie nach den Berechnungen des Sozialamtes ja sogar Unterhalt für ihre Tochter zahlen kann. Sie müssten daher die Kosten direkt gegenüber dem Heim zahlen, wie das ja offenbar jetzt schon der Fall ist. So kann wenigstens im Wege einer Steuerersparnis ein geringer Ausgleich gefunden werden.


Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer

Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Thomas Lork
Rechtsanwalt
Carsten Dreier
Rechtsanwältin
Susanne Potthast
Rechtsanwältin
Bärbel Dimopulos
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum