Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz in Betrieben ist Gegenstand des Betriebsschutzes und Unfallschutzes sowie der werkärztlichen Betreuung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch Einrichtung eines werkärztlichen Dienstes.
Die Überwachung des Gesundheitsschutzes wird durch die Ordnungsbehörden vorgenommen. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten richtet sich nach § 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Dabei handelt es sich nicht nur um vorbeugende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, sondern auch Maßnahmen, die die arbeitsschutznahen Aspekte der menschengerechten Gestaltung der Arbeit betreffen. Bei dem Arbeitsschutzgesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz. Dieses gibt einen Rahmen vor über Art und Ausmaß der Verpflichtungen, denen der Arbeitgeber zum Schutze der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer gegen Betriebsgefahren zu genügen hat.
Sollten Sie weiteren Informationsbedarf hinsichtlich der Thematik Gesundheitsschutz haben, geben Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline jederzeit nützliche Tipps hinsichtlich der Bewertung der rechtlichen Gegebenheiten.
Stand: 29.12.2009