Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gesetzlicher Urlaubsanspruch
Nach dem Bundesurlaubsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage bei einer vollschichtigen Tätigkeit und einer Sechs-Tage-Woche. Da heutzutage meistens eine Fünf-Tage-Woche vereinbart wurde, ist der Urlaubsanspruch entsprechend zu verringern.
So klar diese Regelung erscheint, gibt es immer wieder zahlreiche Probleme und Schwierigkeit bei der Durchführung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Dies liegt wohl darin begründet, dass teilweise komplizierte Berechnungen erfolgen müssen, wenn Arbeitnehmer zum Beispiel halbtags beschäftigt sind oder nach kurzer Beschäftigungsdauer wieder aus dem Betrieb ausscheiden und sich in diesem Falle der Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch wandelt.
Bei Fragen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 26.08.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema gesetzlicher Urlaubsanspruch
Anspruch auf bezahlten Urlaub als Subunternehmer Frage: Besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn ich als Subunternehmer nur für einen Hauptauftraggeber tätig bin? ... Antwort: Zu Ihrer Frage:Als Subunternehmer sind Sie Selbständiger, wie ich vermute, und nicht Arbeitnehmer Ihres Auftraggebers.Damit haben Sie nur dann einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn dies in Ihre ...⇒ zum vollständigen Fall