Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gehaltsfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung meint eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen, im Urlaub und im Falle der Krankheit den Lohn weiter zu zahlen.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die im Urlaub.
Für die Fortzahlung des Lohnes wird in allen Fällen ein Durchschnittslohn gebildet, der der Berechnung zugrunde liegt. Zuschläge für Überstunden, besondere Arbeitszeiten bleiben in der Regel unberücksichtigt. Auch werden Zuschläge wie Verpflegungspauschalen, Spesen etc. nicht gezahlt, da sie Krankheitsfalle oder im Urlaub nicht entstehen. Zu beachten sind die Besonderheiten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, die entstehen, wenn die gesetzliche Wartezeiten nicht erfüllt sind. In diesem Fall wird der Lohn nicht vom Arbeitgeber weiter gezahlt, sondern von der Krankenkasse.
Für Fragen rund um die Lohnfortzahlung sowie deren konkrete Berechnung wenden Sie sich bitte an die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.