Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gehaltsansprüche
Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Danach schuldet der Arbeitnehmer Leistungen die im Arbeitsverhältnis vereinbart wurden und der Arbeitgeber eine Vergütung gegenüber dem Arbeitnehmer. Diesen Vergütungsanspruch nennt man auch Gehaltsanspruch. Der Gehaltsanspruch wird gezahlt, wenn die geschuldete Tätigkeit erbracht wird. Wenn nicht, dann muss überprüft werden was das Arbeitsverhältnis gestört hat und von wem diese zu vertreten sind. Gesetzlicher Urlaub und auch Krankheit lassen den Gehaltsanspruch nicht entfallen, wobei die zeitliche Grenze zu berücksichtigen ist, die vereinbart wurde, bzw. gesetzlich geregelt ist.
Hinsichtlich der Höhe des Gehalts besteht die Möglichkeit der Individualvereinbarung im Arbeitsrecht. Nur unter Umständen kann die Höhe sittenwidrig sein. Der Arbeitnehmer hat keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dass für die gleiche Arbeit auch gleicher Lohn für alle gilt. Vorrangig ist die Vereinbarung. Es ist somit auch der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen, da die Voraussetzungen variieren können.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Gehaltsanspruch wenden Sie sich an unsere Anwälte im Bereich Arbeitsrecht. Bitte halten Sie erforderliche Unterlagen sofern vorliegend bereit für das Telefonat! Stand: 19.10.2011