Das Gehalt ist die Vergütung eines Arbeitnehmers für seine Tätigkeit, die der Arbeitgeber gem. § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu gewähren hat. Das Gesetz verwendet den Begriff der Vergütung, außerhalb des Gesetzestextes werden auch die Begriffe Entgelt und Bezüge verwandt. Früher war das Gehalt die Vergütung für die Tätigkeit der Beamten und Angestellten im Gegensatz zum Lohn der Arbeiter. Heute werden diese Begriffe meist synonym verwendet.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, der sich meist an einen Tarifvertrag lehnt. Häufig setzt sich diese aus einem Grundgehalt und weiteren fixen oder leistungsabhängigen Vergütungsbestandteilen (Zulagen, Prämien, Provisionen, Sachbezüge wie der Firmenwagen etc.) zusammen.
Fragen ergeben sich häufig bezüglich der Lohnfortzahlung (im eigenen Krankheitsfall oder wenn ein Kind erkrankt), bezüglich der (häufig nicht vertraglich geregelten) Überstundenvergütung sowie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Zahlung/Rückzahlung von Weihnachtsgeld? Anspruch auf das 13. Gehalt? Urlaubsentgelt?). Aber auch Fragen zu alternativen - steuerfreien und/oder sozialversicherungsfreien - Gehaltsbausteinen, die für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber interessant sind, sind oft Thema unserer Beratung.
Meist lassen sich diese Fragen im Rahmen eines kurzen Telefonats mit unseren Anwälten klären. Stand: 19.10.2011
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Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Gehalt