Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gagenverträge
In Gagenverträgen werden die Vergütungen von Künstlern festgelegt. Das Arbeitsrecht der Künstler ist uneinheitlich. Es richtet sich nach den Eigenheiten der einzelnen künstlerischen Tätigkeit. Bei den Arbeitsverträgen wird der Spielvertrag, der Gastspielvertrag und der Stückdauervertrag unterschieden. Sie legen fest in welchem Umfang die Künstler beschäftigt sind, was ihre konkrete Aufgabe ist und wie sie entlohnt werden. Im Engagementvertrag dagegen werden Art, Ort und Zeit der Leistung als wesentliche Mindestbestimmungen anzugeben. Als Leistungsart sind Kunstfach und Kunstgattung anzugeben. Wird der Künstler im Rahmen seines Vertrages nicht angemessen beschäftigt, erlangt er einen Anspruch auf Beschäftigung oder einen Schadensersatzanspruch, der entsprechend der Vergütung geschätzt wird.
Insoweit wird unterschieden zwischen darstellenden oder sonstigen Bühnenmitgliedern. Bei darstellenden Künstlern wird der Schaden als zwangsläufig angenommen. Die sonstigen müssen einen Schaden darlegen. Der Künstler hat Anspruch auf die vereinbarte Gage. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte, die diese in einer ersten telefonischen Beratung oder im Rahmen einer E-Mail Beratung schriftlich beantworten können. Stand: 30.11.2009