Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fürsorgepflicht
Im Arbeitsverhältnis obliegt dem Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber grundsätzlich die Fürsorgepflicht. Das Gegenstück des Arbeitnehmers ist die Treuepflicht. Der Arbeitgeber hat sich danach für den Arbeitnehmer einzusetzen und ihm Schutz und Fürsorge zu teil werden zu lassen. Das Recht des Arbeitnehmers auf Fürsorge gegenüber dem Arbeitgeber ist jedoch nicht schrankenlos. Die Fürsorgepflicht ist unter Abwägung der Interessen des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebes nach Treu und Glauben auszuüben. Sie bezieht sich hauptsächlich auf Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers. Dies drückt sich zum Beispiel in § 617 BGB (Pflicht zur Krankenfürsorge), § 618 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (Pflicht zu Schutzmaßnahmen), § 62 HGB - Handelsgesetzbuch (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers) und den Vorschriften des Arbeitsschutzes aus. Die Probleme zur Fürsorgepflicht können vielfältig sein. Ein im Bereich des Arbeitsrechts erfahrener Rechtsanwalt kann viele Fragen dazu innerhalb weniger Minuten klären. Stand: 25.01.2010
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