Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema fristgerechte Kündigung
Verträge, die auf Dauer angelegt sind - sogenannte Dauerschuldverhältnisse -, können in der Regel immer nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht hierbei für die verschiedenen Vertragsformen unterschiedliche Kündigungsfristen vor. Es gibt aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, im Vertrag selbst die Kündigungsfrist zu regeln. Diese Fristen unterscheiden sich dann von den gesetzlichen Fristen in der Regel gravierend und unterliegen einer gewissen Inhaltskontrolle. Sie dürfen nicht gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB oder gegen die guten Sitten nach § 138 BGB verstoßen. Die Möglichkeit individueller Kündigungsfristen ist in vielen Bereichen, in denen das Gesetz die schwächere Vertragspartei schützen will, stark eingeschränkt. So gelten bei Mietverträgen über Wohnraummiete oder auch bei Arbeitsverträgen bestimmte Einschränkungen.
Die fristgerechte Kündigung ist der Regelfall einer Vertragsbeendigung. Sie erfolgt dann, wenn die Vertragsparteien während der Vertragsdauer durchweg korrekt miteinander umgegangen sind. Eine fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für den Kündigenden nicht mehr zumutbar ist.
Bei konkreten Fragen zu diesem Problem stehen die Anwälte der deutschen Anwaltshotline gerne sowohl telefonisch als auch per Mail zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu möglichst ihre Vertragsunterlagen bereit.
Stand: 31.05.2010
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