Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema fristgerecht
Der Rechtsverkehr braucht für die Berechnung der in Verträgen und Gesetzen enthaltenen Zeitbestimmungen klare Regeln. Ist eine Frist vorgegeben, so ist dies ein abgegrenzter, also bestimmter oder jedenfalls bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Leistung zu erbringen ist. Das heißt die Handlung, Erklärung u.a. ist vor Ablauf der Frist zu erbringen, um fristgerecht zu sein. Läuft die Frist ergebnis- oder ereignislos ab, entstehen daraus bestimmte Rechtsfolgen, so kann man sich z.B. nicht mehr auf bestimmte Umstände berufen. Beispiel: Gegen ein zivilgerichtliches urteil der 1. Instanz hat man die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 4 Wochen Berufung einzulegen. Hält man diese Frist ein, wird das Verfahren in der nächsten Instanz vor dem nächsthöheren Gericht neu verhandelt. Hält man diese Frist nicht ein, wird das erstinstanzliche Urteil nach Ablauf des o.g. Zeitraums rechtskräftig, d.h. unanfechtbar, und damit vollstreckbar.
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Stand: 05.05.2011
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