Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Freizeitausgleich
Arbeitsvertraglich kann geregelt werden, dass geleistete Überstunden nicht vergütet, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden. Dabei hat der Arbeitgeber das Recht festzulegen, wann dieser Freizeitausgleich stattfindet. Er darf dies allerdings nicht von heute auf morgen tun. Findet sich eine Regelung über Freizeitausgleich im Arbeitvertrag nicht, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass Überstunden vergütet werden. Hier sollte allerdings - eventuell auch von einem Rechtsanwalt - genau geprüft werden, ob dies im Einzelfall nicht ausgeschlossen ist.