Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Freistellung
Im Bereich des Arbeitsrechts bezeichnet der Begriff Freistellung entweder die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder aber eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer letzteren von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder vorübergehend zu entbinden. Denkbar ist hierbei sowohl eine bezahlte als auch eine unbezahlte Freistellung. Ergeht eine Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers, so ist sie in den meisten Fällen unbezahlt. Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hingegen von sich aus frei, so erfolgt dies in der Regel unter Fortzahlung der jeweiligen Bezüge. Die Freistellung durch den Arbeitgeber kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen. Häufig erfolgt eine Freistellung durch den Arbeitgeber im Falle einer Beendigung eines Arbeitsverhältnis unter Anrechnung der verbliebenen Urlaubstage und Überstunden.
Rund um das Thema Freistellung und Vergütung können viele schwierige Rechtsfragen auftauchen, die Ihnen ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline jedoch innerhalb weniger Minuten erläutern kann. Bitte halten Sie für das Gespräch die entsprechenden Unterlagen bereit. Stand: 02.02.2012
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