Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fixgehalt
In vielen Berufen wird den Arbeitnehmern als besonderer Anreiz für ihre berufliche Tätigkeit, neben dem Grundgehalt eine Sondervergütung in Form von Aktienoptionen, Prämien und sonstigen Boni bezahlt.
Das Grundgehalt bezeichnet man dann als Fixgehalt ohne die entsprechenden Boni. In manchen Berufen ist das Fixgehalt derart gering, dass der Arbeitnehmer hiervon alleine nicht leben kann und gezwungen ist, durch entsprechende Geschäftsabschlüsse Provisionen zu verdienen, um überhaupt seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Streitigkeiten gibt es dabei häufig über die Voraussetzungen des Entstehens des Provisionsanspruches und über den Umfang der Provision. Als Anspruchsgrundlagen kommen verschiedenste vertragliche und gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Insbesondere im Bereich Handelsvertreter, Verkäufer und Speditionen finden sich meist Provisionsregelungen.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Stand: 01.02.2010