Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmenwagen
Unter einem Firmenwagen versteht man ein Fahrzeug, das einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Nutzung überlassen wird. Häufig ist der Firmenwagen ein Teil der Gehaltsabgeltung. Der Firmenwagen dient grundsätzlich dazu, Fahrten für den Betrieb nicht dem Fahrzeug des Arbeitnehmers aufzuerlegen. Wird dem Arbeitnehmer gestattet, das Fahrzeug auch für den privaten Gebrauch zu benutzen, muss der Arbeitnehmer dies steuerlich bei seiner Gehaltsabrechnung berücksichtigen.
Diesen Nutzungsvorteil kann man nach zwei verschiedenen Methoden ermitteln, wobei zu prüfen ist, welche für den Einzelfall die günstigere ist.
Oftmals finden sich separate Firmenwagenverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Streitig sind dabei insbesondere der Umfang der Nutzungsberechtigung, Kostentragungspflichten und die Rückgabe des Fahrzeuges, vor allem gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Freistellungsphasen.
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