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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmenfahrzeug

Als Firmenwagen wird ein einem Arbeitnehmer zur zumindest teilweisen privaten Nutzung überlassener PKW verstanden. Oftmals finden sich separate Firmenwagenverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Strittig sind dabei insbesondere der Umfang der Nutzungsberechtigung, Kostentragungspflichten und die Rückgabe des Fahrzeuges, vor allem gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Freistellungsphasen.

Dabei ist jedes Problem und jeder Firmenwagenvertrag anders, so dass allgemein Ausführungen hierzu eher verwirren als helfen.

Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Vereinbarungen über den Firmenwagen bereit.

Häufig ist der Firmenwagen ein Teil der Gehaltsabgeltung. Der Firmenwagen dient grundsätzlich dazu, Fahrten für den Betrieb nicht dem Fahrzeug des Arbeitnehmers aufzuerlegen.
Wird dem Arbeitnehmer gestattet, das Fahrzeug auch für den privaten Gebrauch zu benutzen, muss der Arbeitnehmer diesen Gebrauchsvorteil als Arbeitslohn versteuern.

Diesen Nutzungsvorteil kann man nach zwei verschiedenen Methoden (Fahrtenbuch oder 1 % vom Bruttolistenneupreis) ermitteln, wobei zu prüfen ist, welche für den Einzelfall die günstigere ist.


Stand: 27.04.2012

   
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