Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Feiertagsarbeit
Feiertagsarbeit ist für Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen zulässig. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Versorgungsbetrieben jeder Art, aber auch Arbeitnehmer der Wirtschaft allgemein in Bereichen, in denen die Produktion nicht abgestellt werden kann, ohne Schaden zu nehmen.
Daneben ist Feiertagsarbeit zulässig in Notsituationen und in wenigen Ausnahmen auch bei dringender wirtschaftlicher Notwendigkeit.
Probleme können sich ergeben bei Streit um diese Notwendigkeit, beim Ausgleich der Feiertagsarbeit und im schlimmsten Fall bei einer unberechtigten Verweigerung von Feiertagsarbeit durch den Arbeitnehmer.
Ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline berät Sie telefonisch in den meisten Fällen zuverlässig in wenigen Minuten zu Ihrem speziellen Fall. Er gibt Ihnen Hinweise für das weitere Vorgehen und die notwendigen weiteren Schritte.
Halten Sie wichtige Unterlagen wie Ihren Arbeitsvertrag am Besten zur Beratung bereit. Stand: 26.08.2011