Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Feiertage
Die gesetzlichen Feiertage sind aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland in den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen hat, welches er ohne den Arbeitsausfall bekommen hätte. Allerdings gibt von dieser Regel auch Ausnahmen, die insbesondere im Verhalten des betroffenen Arbeitnehmers liegen können.
Ein im Bereich des Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt kann mit Ihnen innerhalb weniger Minuten klären, ob Sie möglicherweise noch Gehaltsansprüche gegen Ihren Arbeitgeber infolge von Entgeltfortzahlung an Feiertagen haben. Bitte halten Sie für das Telefonat evtl. vorhandene Unterlagen, insbesondere Ihren Arbeitsvertrag bereit. Stand: 18.01.2011