Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrtkostenerstattung
Als Spesen werden Ausgaben bezeichnet, die in aller Regel mit einer geschäftlichen bzw. beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Beispielhaft seien hier Kosten für Übernachtungen, Fahrtkosten und Bewirtungen genannt. Probleme treten aber häufig bei der Abrechnung dieser Kosten mit dem Arbeitgeber oder bezüglich dessen steuerlichen Geltendmachung auf. Insbesondere über die sog. Angemessenheit und über die steuerliche Abzugsfähigkeit herrscht oftmals Unklarheit.
Bei der Fahrtkostenerstattung ist insbesondere zu beachten, dass der Arbeitgeber zur Abrechnung von Dienstfahrten auf die Vorlage von Einzelnachweisen bestehen kann. Der Arbeitgeber kann insbesondere auch darauf bestehen, dass nur die jeweils kostengünstigste Alternative als Erstattungsgrundlage herangezogen wird.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie von einem im Arbeitsrecht oder Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort per Telefon beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z. B. Arbeitsvertrag oder Spesenabrechnungen bereit. Stand: 31.01.2012
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