Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrtkosten
Häufig hören wir Fragen zu dem Thema, ob der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bzw. einen Zuschuss zu diesen Kosten hat. Dies kommt im Ergebnis darauf an, ob es sich um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück oder um eine betrieblich bedingte Fahrt handelt.
Bei einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hat der Arbeitnehmer normalerweise keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, es sei denn, es bestehen besondere kollektivrechtliche Vereinbarung wie z.B. ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Wenn derartige Regelungen vorhanden sind, hat der Arbeitgeber bei der Erstattung von Fahrtkosten den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Bei freiwillig gewährten Fahrtkostenzuschüssen besteht zudem ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können jedoch steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Handelt es sich hingegen um Fahrten im betrieblichen Interesse (z.B. Fahrten zu auswärtigen Baustellen) besteht dagegen ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz der Fahrtaufwendungen, die der Arbeitnehmer den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Er muss diese allerdings, wenn es keine generelle Regelung gibt, im Einzelnen darlegen und belegen.
Ob in Ihrem Fall eine Fahrtkostenerstattung gegeben ist, teilen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail mit. Stand: 09.10.2011
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