Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahrgeld
Fahrgeld kann für Wege zur Arbeit und Wege zwischen Arbeitsstätten gewährt werden. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Leistung, zu welcher der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist. Regelungen zum Fahrgeld und zur Höhe ergeben sich daher in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Wenn in ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, hat dieser möglicherweise mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Fahrgeld geschlossen. Zudem finden sich auch Regelungen in einigen Tarifverträgen zu diesem Thema. Im Einzelnen ist die Rechtslage unübersichtlich und für den Laien schwer verständlich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, ob in Ihrem Falle die Möglichkeit besteht von Ihrem Arbeitgeber Fahrgeld zu erhalten, helfen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Anwälte gerne weiter. Bitte halten Sie für ein Telefonat Ihren Arbeitsvertrag bereit.
Widerruf freiwilliger Leistungen möglich Nürnberg (D-AH) - Gewährt ein Arbeitgeber Mitarbeitern freiwillig Fahrgeld, ist er daran nicht auf Dauer gebunden. Der Arbeitgeber darf die Zahlungen einstellen, wenn der Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält - selbst ...weiter lesen
Übertarifliche Lohnzuschläge nicht jederzeit widerrufbar Nürnberg (D-AH) - Auch wenns im Arbeitsvertrag steht: übertarifliche Lohnbestandteile sind nicht einfach jederzeit und unbeschränkt zu widerrufen. Eine solcher Freibrief ist das Papier nicht wert, auf dem die Formulierung ...weiter lesen